EB in der Landwirtschaft

Wie läuft die Beratung ab?

Zu Beginn werden die Betriebsdaten erfasst. Bei einer Vor-Ort-Besichtigung wird eine ausführliche Analyse und Bewertung des IST-Energieverbrauches durchgeführt. Es werden konkrete Handlungsmaßnahmen zum Energiesparen ausgearbeitet und diese auch wirtschaftlich bewertet. Auf die Möglichkeiten des Einsatzes von erneuerbaren Energien wird ebenso hingewiesen wie auf Fördermöglichkeiten. Bei einem Abschlussgespräch werden die Ergebnisse erläutert und ein Beratungsbericht wird übergeben.

Was wird gefördert?

Förderung über Ministerium Ländlicher Raum (nur in Baden-Württemberg):

Beim „Kleinen Energieeffizienz-Check“ werden 80 % der förderfähigen Kosten jedoch max. 1.500 € gefördert.

Beim „Großen Energieeffizienz-Check“ werden 80 % der förderfähigen Kosten jedoch max. 1.500 € gefördert.

Die Antragstellung erfolgt nach Unterzeichnung des Beratungsvertrages durch den Berater. 

Gefördert wird die Beratung durch die Europäische Union, Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg

oder

Förderung über Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (bundesweit):

Die Energieberatung hat in Anlehnung zur DIN EN 16247-1 zu erfolgen.

Der Zuschuss für die Energieberatung beträgt 80 % des Netto-Beratungshonorars. Die Höhe der
Zuwendung für eine Beratung beträgt max. 7.000 Euro bei gesamtbetrieblichen Energiekosten
(Strom) von mehr als 10.000 Euro oder max. 4.500 Euro bei gesamtbetrieblichen Energiekosten
(Strom) unterhalb von 10.000 Euro jährlich. Der Nachweis ist mit dem Auszahlungsantrag durch die
Kopie der Jahresendabrechnung des Stromversorgers zu erbringen.

Bundesprogramm Energieeffizienz

Für die Beantragung der Förderung Einzelmaßnahme biete ich Hilfestellung an.

Ich erstelle das benötigte CO2-Einsparkonzept für das Programm:

  • CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung