EB in der Landwirtschaft
Wie läuft die Beratung ab?
Zu Beginn werden die Betriebsdaten erfasst. Bei einer Vor-Ort-Besichtigung wird eine ausführliche Analyse und Bewertung des IST-Energieverbrauches durchgeführt. Es werden konkrete Handlungsmaßnahmen zum Energiesparen ausgearbeitet und diese auch wirtschaftlich bewertet. Auf die Möglichkeiten des Einsatzes von erneuerbaren Energien wird ebenso hingewiesen wie auf Fördermöglichkeiten. Bei einem Abschlussgespräch werden die Ergebnisse erläutert und ein Beratungsbericht wird übergeben.
Was wird gefördert?
Förderung über Ministerium Ländlicher Raum (nur in Baden-Württemberg):
Beim „Kleinen Energieeffizienz-Check“ werden 80 % der förderfähigen Kosten jedoch max. 1.500 € gefördert.
Beim „Großen Energieeffizienz-Check“ werden 80 % der förderfähigen Kosten jedoch max. 1.500 € gefördert.
Die Antragstellung erfolgt nach Unterzeichnung des Beratungsvertrages durch den Berater.
Gefördert wird die Beratung durch die Europäische Union, Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg
Bundesprogramm Energieeffizienz
Für die Beantragung der Förderung Einzelmaßnahme biete ich Hilfestellung an.
Ich erstelle das benötigte CO2-Einsparkonzept für das Programm:
- CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung






